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  • 15.03.2018 · Nachricht · Ausfallschaden

    BGH: Nutzungsausfallentschädigung für Motorrad

    | Wer ein Motorrad als einziges Fahrzeug nutzt, kann Anspruch auf unfallbedingte Nutzungsausfallentschädigung haben, entschied der BGH. Der Geschädigte hatte neben einer Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel als einziges Fahrzeug ein Motorrad mit Saisonkennzeichen für die schöneren Jahreszeiten. Bei gutem Wetter nutzte er dieses Zweirad, bei schlechterem Wetter die öffentlichen Verkehrsmittel. |