· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Entwicklungen und Tendenzen bei der Nutzungsausfallentschädigung
| Das musste ja so kommen: Nachdem die Mietwagenkostenerstattung in manchen Gerichten bei längerer Mietzeit unter dem Niveau der Nutzungsausfallentschädigung angekommen ist, trägt ein Versicherer in einem Prozess vor dem LG Hannover vor: Der Geschädigte dürfe nicht die teure Nutzungsausfallentschädigung wählen. Stattdessen müsse er den billigeren Mietwagen nehmen. Kann man das noch im Bereich der Humoristik verorten, stellt sich doch ernsthaft die Frage, wie es mit der Nutzungsausfallentschädigung weitergeht. |
Ein Blick in die Entstehungsgeschichte
Historisch betrug die Nutzungsausfallentschädigung stets einen Bruchteil der üblichen Mietwagenkosten in der jeweiligen Fahrzeuggruppe. Ob das der richtige Aufhänger ist, kann trefflich diskutiert werden. Denn der Wert der Nutzung ergibt sich in erster Linie aus dem Anschaffungspreis und den laufenden Kosten des Fahrzeugs. Wenn Fahrzeuge teurer, aber Mietwagen billiger werden, wäre es nicht nachvollziehbar, dass der Wert der Nutzung des teurer werdenden Fahrzeugs sinkt, weil ein Überangebot an Miet- und Mobilitätsfahrzeugen und vor diesem Hintergrund eine restriktivere Rechtsprechung zu sinkenden Preisen führt. Die große Zahl der autohauseigenen Mietwagen und damit das Überangebot gibt es ja auch deshalb, weil auf diese Weise strategisch eine sehr gefragte Ware, nämlich der „fast neue Gebrauchtwagen“ produziert wird.
Die steigenden Fahrzeugpreise drücken sich jedoch jedenfalls derzeit nicht unbedingt in höheren Leasing- oder Finanzierungsraten aus. Diese Raten passen häufig nicht wirklich zum Preis. Die Folge: Wenige Tage Nutzungsausfallentschädigung bringen die Monatskosten des Fahrzeugs ein. Auch daraus ergeben sich Fragen.
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