04.02.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Erst Nutzungsausfallentschädigung, dann Mietwagen
| Es spricht nicht gegen den für die Zuerkennung der Nutzungsausfallentschädigung erforderlichen Nutzungswillen, wenn der Geschädigte nicht sofort einen Mietwagen nimmt. Es ist durchaus möglich, ein paar Tage Nutzungsausfallentschädigung mit einer späteren Mietwageninanspruchnahme zu kombinieren. Mit dieser Entscheidung hat das LG Hannover eine völlig überspannte Entscheidung des AG Hannover korrigiert. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig