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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Erweiterter Ausfallschaden durch verspätetes Gutachten

    | Wenn das Schadengutachten nach der Besichtigung ungewöhnlich lange auf sich warten lässt, geht auch der dadurch erweiterte Ausfallschaden nach Ansicht des AG Solingen zulasten des Schädigers. Denn der Geschädigte hat keinen Einfluss auf diesen Zeitablauf. |

     

    Dem Urteil ist nicht genau zu entnehmen, wie lang die Verzögerung war. Man stritt dort um Mietwagenkosten für insgesamt 16 Tage (AG Solingen, Urteil vom 22.6.2012, Az. 10 C 140/11; Abruf-Nr. 122220).

     

    PRAXISHINWEIS | Der Grundsatz, dass solche Risiken zulasten des Schädigers gehen, ist zunächst unabhängig von der Dauer. Erst wenn der Geschädigte Anlass hätte, nachzufragen und „Druck zu machen“, könnte sich eine Mitverantwortung ergeben. Wann das der Fall ist, mag jeder Richter anders beurteilen. Vor Ablauf einer Woche gibt es eine solche Pflicht jedoch nach unserer Einschätzung nicht.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 6 | ID 34686830