· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Exote, Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung und dann das volle Programm an Einwendungen
| Der Geschädigte fährt ein exotisches Fahrzeug, und ein wesentliches Ersatzteil ist nicht lieferbar. Am Ende stehen 130 Ausfalltage an, und der Versicherer wehrt sich mit allen denkbaren Einwendungen dagegen, den Nutzungsausfallschaden tragen zu müssen. Doch das nützte ihm nichts. Das LG Stuttgart verurteilte ihn in einer lesenswerten Entscheidung zur Erstattung von 126 Tagen Nutzungsausfallentschädigung. |
Ein frei erfundener Einwand
Ein erfundener und im Prozess nicht bestätigter Einwand lautete, der Schädiger habe unfallunabhängige Arbeiten durchführen lassen. Nur dafür hätten die Ersatzteile gefehlt (LG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2017, Az. 24 O 284/16, Abruf-Nr. 197283, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Manfred Stütz, Waiblingen).
Und die Klassiker unter den Einwänden
Auch Selbstständige können pauschalierte Entschädigung beanspruchen
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