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  • 26.07.2017 · Nachricht · Ausfallschaden

    Keine Pflicht, bei Verzögerungen die Vollkasko zu nehmen

    | Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zur Vermeidung eines großen Ausfallschadens, seien es Mietwagenkosten, sei es Nutzungsausfallentschädigung, auf seine Vollkaskoversicherung auszuweichen. Das OLG Naumburg korrigiert damit seine bisherige Ansicht. |