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  • 05.09.2012 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung

    328: Keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Vollkasko (H)

    Versicherer behaupten oft, der Geschädigte habe gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen, weil er seine Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch genommen habe. Der Textbaustein nennt nicht nur die Rechtsprechung, die dieses Argument widerlegt, sondern weitere stichhaltige Argumente, die Sie gegen einen Pflichtverstoß anführen können.