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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagen für Fahrschule und Angebot des Versicherers

    | Eine Fahrschule hat bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf ein identisches Modell als Mietwagen, weil den Fahrschülern ein Wechsel des Fahrzeugmodells während der Ausbildung nicht zumutbar ist. Außerdem muss der Ersatz sehr schnell her, womit die Anforderungen an eine Preisvergleichspflicht niedrig sind. So entschied das AG Rottweil. |

     

    Das Urteil deckt sich mit vielen anderen Urteilen zu dieser Frage (AG Rottweil, Urteil vom 07.08.2017, Az. 5 C 324/16, Abruf-Nr. 196285 eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). Es ist besonders bedeutsam, wenn sich der Versicherer darauf beruft, vor der Anmietung die Vermittlung eines Mietwagens zu einem günstigeren Preis angeboten zu haben. Denn

    • zum einen fahren Versicherer meist ihre Routineabläufe und bieten irgendeinen Mietwagen an, ohne zu bemerken oder bemerken zu wollen, dass es um einen Fahrschulwagen geht;