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  • 18.11.2020 · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagenkosten für 43 Tage, wenn der Versicherer trödelt

    | Ist der Versicherer gewarnt, dass der Geschädigte aus eigenen Mitteln kein Ersatzfahrzeug anschaffen kann und reguliert er dennoch nicht zügig, ist er für den gesamten Ausfallschaden (hier: Mietwagenkosten für 43 Tage) erstattungspflichtig. Dem Geschädigten ist keine Verzögerung anzulasten, wenn er schon vier Tage nach Geldeingang, worin gar ein Samstag und ein Sonntag lagen, ein Ersatzfahrzeug gekauft und zugelassen hat. So sieht es das AG Aschaffenburg. |