18.11.2020 · Nachricht · Ausfallschaden
Mietwagenkosten für 43 Tage, wenn der Versicherer trödelt
| Ist der Versicherer gewarnt, dass der Geschädigte aus eigenen Mitteln kein Ersatzfahrzeug anschaffen kann und reguliert er dennoch nicht zügig, ist er für den gesamten Ausfallschaden (hier: Mietwagenkosten für 43 Tage) erstattungspflichtig. Dem Geschädigten ist keine Verzögerung anzulasten, wenn er schon vier Tage nach Geldeingang, worin gar ein Samstag und ein Sonntag lagen, ein Ersatzfahrzeug gekauft und zugelassen hat. So sieht es das AG Aschaffenburg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig