· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Neuwagen war im Unfallzeitpunkt schon bestellt
| Wie lange hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Ausfallschadens (Mietwagen und/oder Nutzungsausfall), wenn er im Unfallzeitpunkt bereits ein neues Fahrzeug bestellt hatte? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2007 liefert die Antwort auf diese Frage eines Lesers. Das Urteil zeigt aber auch, dass zwei Konstellationen strikt auseinandergehalten werden müssen. |
Frage: Unser Kunde hatte schon einen Neuwagen bestellt, als er mit seinem Fahrzeug unverschuldet verunfallte. Die Wiederbeschaffungsdauer im Schadengutachten für das verunfallte Fahrzeug hat der Schadengutachter mit 14 Tagen geschätzt, der Neuwagen wird voraussichtlich in etwa 8 Wochen geliefert. Was bedeutet das für den Ausfallschaden?
Unsere Antwort: So einen Fall hat der BGH bereits im Jahr 2007 entschieden ( BGH, Urteil vom 18.12.2007, Az. VI ZR 62/07 ; Abruf-Nr. 080195 ):
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