· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Nutzungsausfallentschädigung statt Mietwagenkosten: Wann und wie ist das sinnvoll?
| Nun liegt auch ein Berufungsurteil zu der Frage vor, ob derjenige, der einen Mietwagen hatte, statt der Mietwagenkosten auch die pauschale Nutzungsausfallentschädigung geltend machen kann. Einige Rechtsanwälte testen diesen Weg erfolgreich, um für schwierige Mietwagenfälle einen „Bypass“ zu haben. Aber in welchen Fällen ist dieser Weg sinnvoll? |
Die Rechtslage: BGH gewährt Wahlrecht
Auch wenn es auf den ersten Blick überraschend erscheint: Der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte wählen kann, ob er die entstandenen Mietwagenkosten erstattet bekommt oder stattdessen die Ausfallpauschale erhält. Darauf aufbauend hat eine Berufungskammer des LG Stuttgart die Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen und damit die erstinstanzliche Entscheidung geändert (LG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2021, Az. 5 S 188/20, Abruf-Nr. 221586, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen).
So haben es zuvor bereits diverse Amtsgerichte gesehen, z. B. das
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