· Nachricht · Ausfallschaden
Nutzungsausfallentschädigung trotz Mietwagens
| Mit dem AG Kempten (Allgäu) bestätigt ein weiteres Gericht, dass der Geschädigte, der einen Mietwagen hatte, statt der Mietwagenkosten Nutzungsausfallentschädigung verlangen kann. Das Gericht erachtet den Anspruch unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung unproblematisch als gegeben. |
Ebenso wie das AG Kempten (Urteil vom 09.02.2021, Az. 3 C 885/20, Abruf-Nr. 220683, eingesandt von Rechtsanwalt Wolfgang Schickewitz, Sonthofen) entschieden folgende Gerichte:
- AG München, Urteil vom 28.05.2019, Az. 322 C 22766/18, Abruf-Nr. 209749
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