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  • 12.08.2020 · Nachricht · Ausfallschaden

    Nutzungswille bei Ersatzbeschaffung erst nach drei Monaten

    | Wenn der Geschädigte zur Ersatzbeschaffung aus eigenen Mitteln nicht in der Lage ist und wenn er das dem gegnerischen Versicherer mitgeteilt hat, spricht es nicht gegen seinen Nutzungswillen, wenn er sich erst drei Monate nach dem Unfall mit Totalschadenfolge ein Fahrzeug anschafft. So entschied das OLG München. Denn erst mit dem kurz zuvor gezahlten Schadenersatzbetrag konnte der Geschädigte das Fahrzeug erwerben. |