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  • 14.08.2020 · Nachricht · Ausfallschaden

    OLG München: Keine Pflicht zur Inanspruchnahme von Kasko

    | Auch das OLG München positioniert sich klar gegen eine Pflicht des Geschädigten, zur Geringhaltung des Ausfallschadens seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Denn es sei schwierig, den Rückstufungsschaden über mehrere Jahre hinweg durchzusetzen. |