01.10.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Startschuss ist der Eingang des schriftlichen Gutachtens
| Einen Klassiker des Ausfallschadenstreites hat das AG Neu-Ulm mit Augenzwinkern gelöst: Für den Ausfallschaden ist für alle weiteren Fragen, zum Beispiel ob der Geschädigte das Fahrzeug reparieren lässt oder wie es mit dem Unfallfahrzeug sonst weitergeht, auf den Eingang des schriftlichen Schadengutachtens abzustellen. |
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