· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Wenn der Geschädigte klamm ist und nichts riskieren will
| Wenn der Geschädigte klamm ist und nichts riskieren will, dauert die Reparatur in der Regel länger, die Zahl der Ausfalltage steigt. Daher steht schnell die Frage im Raum: Verstößt der Geschädigte im Hinblick auf Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten oder hinsichtlich des Standgelds damit gegen seine Schadenminderungspflicht? Die Antwort lautet meist „Nein“, wenn der Geschädigte sich an die Spielregeln hält und insbesondere den Versicherer rechtzeitig vor dem sich ausweitenden Schaden warnt. |
Die üblichen Fälle in der Praxis
Verzögerungen bei der Reparatur gibt es insbesondere bei folgenden Fallkonstellationen:
- Der Geschädigte hat unverschuldet einen Unfall erlitten. Er hat keine finanziellen Reserven. Sein Fahrzeug kann er unfallbedingt nicht mehr nutzen. Eine preiswerte Notreparatur kommt nicht in Betracht. Der Geschädigte möchte kein Risiko eingehen. Erst wenn alles klar ist, der Versicherer also seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat, will er den Startschuss für die Reparatur geben.
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