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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    „Angebote“ des Versicherers für Mietwagen: Der Vortrag des Versicherers im Rechtsstreit

    | Über die Frage der Werthaltigkeit von Mietwagen-Angeboten der Versicherer ‒ bei Vorlage im Prozess zur Erstattung der Mietwagenkosten ‒ wird erbittert gestritten. Aktuelle Urteile geben Anlass, die Rechtsprechung dazu zu beleuchten. |

     

    Hintergrund | Mietwagenkosten erstatten die Hardliner unter den Versicherern zumeist nur, wenn der Geschädigte gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Ein Richter am AG oder LG orientiert sich dann an den gängigen Listen, was er nach der Rechtsprechung des BGH darf. Neigt das Gericht zur Anwendung des Schwacke-Mietpreispiegels oder dem Mittelwert aus Schwacke-Mietpreis- und Fraunhofer-Marktpreisspiegel, versucht der Versicherer ‒ auch das entspricht der BGH-Rechtsprechung ‒ die Listen durch konkrete Preise zu erschüttern, die dem Geschädigten angeblich auch zur Verfügung gestanden hätten.

     

    In der Situation vor Gericht legen Versicherer regelmäßig Screenshots von Internetangeboten vor und behaupten: So ein Fahrzeug zu dem dort genannten Preis hätte der Geschädigte damals beim Unfall in seiner konkreten Situation auch anmieten können.