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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Bei altem Auto Mietwagengruppe abstufen?

    | Das AG Mainz steht auf dem Standpunkt, der Geschädigte habe nur Anspruch auf ein gruppenkleineres Fahrzeug, wenn sein beschädigtes Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits rund 235.000 km Laufleistung aufweist und nur noch einen WBW von 500 Euro hat. |

     

    Beachten Sie | Die Urteile, die wir zu diesem Thema aus den einzelnen Gerichtsbezirken vorstellen, beleuchten wir in erster Linie unter dem Gesichtspunkt, ob das Gericht eine (zusätzliche) Abstufung „wegen des Alters“ vorgenommen hat. Dabei kann die Ausgangslage unterschiedlich sein:

    • Es kann sich um Fälle handeln, in denen ohnehin bereits eine Gruppe tiefer angemietet wurde, um einen Abzug wegen Eigenersparnis zu vermeiden.
    • Es kann sich aber auch um Fälle handeln, in denen in der gleichen Gruppe angemietet wurde.

     

    PRAXISHINWEIS | Viele Gerichte stufen - wie das AG Mainz (Urteil vom 16.1.2012, Az. 85 C 218/11; Abruf-Nr. 120551) - um eine (zusätzliche) Gruppe wegen des Alters ab. Doch es gibt Ausnahmen, wie unsere laufende Berichterstattung zeigt. Weitere Urteile dazu - pro und kontra - finden Sie in UE 6/2011, Seite 6, UE 7/2011, Seite 18, UE 8/2011, Seite 5, UE 9/2011, Seite 4, UE 10/2011, Seite 5, UE 12/2011, Seite 3 sowie in UE 2/2012, Seite 2.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 3 | ID 32047740