· Fachbeitrag · Mietwagen
Eigenersparnis bei der Mietwagennutzung
| Bei der ohnehin massiv umstrittenen Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall rückt offenbar die Frage der Eigenersparnis und deren Anrechnung wieder in den Fokus einiger Versicherer. Da gibt es häufig Verständnisprobleme, und es werden auch handwerkliche Fehler gemacht. Daher fasst UE das Thema nachfolgend für Sie zusammen. |
Zwar beschädigt, aber deshalb auch geschont
Worum geht es? Wenn der Geschädigte ein Fahrzeug anmietet, muss er sich im Grundsatz einen Eigenersparnisabzug gefallen lassen. Denn sein eigenes in der Werkstatt befindliches Fahrzeug wird um die mit dem Mietwagen zurückgelegten Kilometer „geschont“.
Es muss um diese Kilometer später zur Inspektion, die Reifen halten um diese Kilometer länger, dasselbe gilt für die Bremsen. Die Eigenersparnis wird von der Justiz über den Daumen gepeilt. Manche Gerichte sehen sie bei 3, andere bei 5 und wieder andere bei 10 Prozent der Mietwagenkosten.
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