· Nachricht · Mietwagen
Fahrschulmietwagen auch bei sechs weiteren Fahrzeugen
| Einer gut ausgelasteten Fahrschule mit insgesamt sieben Fahrlehrern und Fahrschulwagen ist es nicht zuzumuten, bei unfallbedingtem Ausfall eines Fahrschulwagens die dafür vorgesehenen Fahrstunden auf die anderen sechs Fahrzeuge umzuverteilen. Das hat das AG Wolfsburg entschieden und dabei festgestellt, dass bei Fahrschulwagen nicht einfach auf die Wochenpreise für normale Mietwagen verwiesen werden kann, denn die haben die notwendige Sonderausstattung nicht. |
Lebensnah schreibt das Gericht: „Wann sollen die Schüler den Unterricht erhalten? Spätabends oder frühmorgens oder an den Wochenenden? Der Kläger war hier schon berechtigt, die Interessen seiner Fahrlehrer und der Fahrschüler zu berücksichtigen und das beschädigte Fahrzeug durch ein Mietfahrzeug zu ersetzen. Ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht ist darin nicht zu sehen.“ (AG Wolfsburg, Urteil vom 04.12.2017, Az. 12 C 96/17, Abruf-Nr. 199255, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Benjamin Munte, Wolfsburg).
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