18.12.2013 · Fachbeitrag · Mietwagen
Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km Mietwagennutzung
| Ist der Geschädigte weniger als 1.000 km mit dem Mietwagen gefahren, darf der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer auch bei klassengleicher Anmietung keinen Eigenersparnisabzug vornehmen. Diese Ansicht vertritt auch das AG Titisee-Neustadt. |
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