· Fachbeitrag · Mietwagen
Keine Abstufung beim Mietwagen bei 17 Jahre altem Auto
| Auch wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug bereits 17 Jahre alt ist, hat der Geschädigte den üblichen Mietwagenanspruch. Es wird nicht zusätzlich wegen Alters abgestuft, entschied das AG Nürnberg. |
PRAXISHINWEIS | Das Urteil des AG Nürnberg (vom 18.10.2011, Az: 24 C 3587/11; Abruf-Nr. 113663) ist eines von vielen zu diesem Themenkreis. Weitere Urteile dazu - pro und kontra - finden Sie in UE 6/2011, Seite 6, UE 7/2011, Seite 18, UE 8/2011, Seite 5 sowie UE 9/2011, Seite 4, UE 10/2011, Seite 5. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 3 | ID 30205830