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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Keine Urlaubsunterbrechung zur Mietwagenrückgabe

    | Ereignet sich der Unfall kurz vor dem fest gebuchten Urlaub, und wird die Reparatur des Fahrzeugs während des Urlaubs beendet, gebietet die Schadenminderungspflicht es nicht, den Urlaub zur Mietwagenrückgabe zu unterbrechen, entschied das AG Berlin-Mitte und liegt damit auf einer Linie mit einer Reihe anderer Gerichte. |

     

    Beachten Sie | Die Besonderheit des Falles war, dass die Werkstatt die Fertigstellung des verunfallten Fahrzeugs erst für einen Zeitpunkt nach Urlaubsende angekündigt hatte und dann doch früher fertig wurde (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 25.9.2013, Az. 112 C 3079/13; Abruf-Nr. 133151). Das ist aber nur ein zusätzliches Argument, das gegen eine Urlaubsunterbrechung spricht.

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Sonst mag es noch auf die Umstände des Einzelfalles ankommen: Urlaub nicht weit weg („Von Berlin an die Ostsee“), aber mehrere Wochen lang und Reparatur in den ersten Urlaubstagen beendet, ist ein anderer Fall als Urlaub weit entfernt und Fahrzeug erst gegen Ende des Zeitraums fertig.
    • Der Mietwagennutzer (Ihr Kunde) sollte den Versicherer in jedem Fall mit dem Textbaustein 306 informieren (Warnhinweis nach § 254 Abs. 2 BGB), wenn sich die Rückgabe des Mietwagens wegen des Urlaubs verzögert.