· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Nicht zeitgerecht vor Urlaubsreise Pkw repariert oder Ersatz beschafft ‒ und die Mietwagenkosten
| Regelmäßig ist Streit mit dem Versicherer programmiert, wenn das Fahrzeug des Geschädigten nicht zeitgerecht vor einer Urlaubs-/Ferienreise repariert oder bei einem Totalschaden nicht rechtzeitig Ersatz beschafft werden konnte bzw. wenn die zeitgerechte Zulassung des Ersatzfahrzeugs scheitert. Das ist ein jährlich vor jeden Ferien auftauchendes Thema; doch in einer Zeit wie dieser, die von ausgeweiteten Reparaturzeiträumen geprägt ist, ist es besonders heftig. Wie sieht es hier mit dem Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten aus? UE dekliniert die Fallvarianten. |
Die unterschiedlichen Fallgruppen in der Praxis
Es gibt hier zwei unterschiedliche Fallgruppen. Und zwar muss differenziert werden zwischen Reparaturschäden einerseits und Totalschäden andererseits.
Das gilt für die Fallgruppe Reparaturschäden
Bei den Reparaturschäden ist zu unterscheiden zwischen unfallbedingt nicht mehr nutzbaren Fahrzeugen und solchen mit kosmetischen Schäden.
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