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  • · Nachricht · Mietwagen

    Mietwagen auch bei weniger als 20 km/Tag

    | Das AG Betzdorf, das AG Brake und das AG Offenbach haben im jeweiligen Einzelfall entschieden, dass der Versicher die Mietwagenkosten erstatten muss , obwohl mit dem Mietwagen weniger als 20 km/Tag zurückgelegt wurden. |

     

    • Wer in nicht nahverkehrsrelevanter dörflicher Randlage wohnt, darf auch dann auf Kosten des Schädigers einen Mietwagen nehmen, wenn er damit nur wenige Kilometer pro Tag fährt (AG Betzdorf, Urteil vom 23.08.2018, Az. 37 C 130/18, Abruf-Nr. 204879, eingesandt von Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt/Gummersbach).
    • So sieht es auch das AG Brake: Ein sehr ländlich gelegener Wohnort mit eingeschränkter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr rechtfertigt die Inanspruchnahme eines Mietwagens auch für weniger als 20 km/Tag (AG Brake, Urteil vom 28.09.2018, Az. 3 C 46/18, Abruf-Nr. 201510 eingesandt von Rechtsanwälten Melchers und Kollegen, Nordenham).