· Fachbeitrag · Mietwagen
Mietwagen: BGH winkt Vermittlungsangebot des Versicherers durch
| Die Rechtsprechung des BGH zur Erstattung der Mietwagenkosten hält immer wieder Überraschungen parat: Auf ein im telefonischen Erstgespräch mit dem Versicherer abgegebenes Angebot des Versicherers, dem Geschädigten einen günstigen Mietwagen zu vermitteln, muss der Geschädigte eingehen. Jedenfalls darf er nicht zu einem höheren Preis anmieten. |
Überraschendes Urteil
Das am 28. Juni 2016 veröffentlichte Urteil überrascht, denn es geht um einen Tagespreis, der völlig eindeutig in die Kategorie „Versicherersonderpreis“ einzusortieren ist (BGH, Urteil vom 26.4.2016, Az. VI ZR 563/15, Abruf-Nr. 186849). Das allerdings wurde in dem Verfahren offenbar nicht thematisiert. Der BGH ist bekanntlich ein Revisionsgericht. Daher darf er gemäß der Zivilprozessordnung keine Tatsachenaufklärung betreiben, sondern muss den Prozessstoff so nehmen, wie er bei ihm ankommt. Wenn der Kläger den Einwand „Versicherersonderpreis“ nicht bringt, muss sich der BGH damit auch nicht beschäftigen.
Ein Tiefschlag für die Vermieterseite
Das Urteil ist für die Vermieterseite bitter. Denn es wird schwierig werden, in den Instanzen, also bei den Amts- und Landgerichten das Augenmerk auf eine ausreichend differenzierte Betrachtung zu lenken:
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