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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Neues zum Dauerbrenner „Mietwagenpreisvorgaben durch Versicherer“

    | Beim Thema Mietwagenpreisvorgaben durch Versicherer tut sich was: Die Schreiben der Versicherer werden gehaltvoller. Nachdem sie kürzlich beim BGH gekniffen hat, rüstet eine Gesellschaft nun deutlich nach. |

    Versicherer kneift vor dem BGH

    Aus der täglichen Regulierungspraxis sind rund um die Mietwagenthematik verschiedene Standardschreiben einiger Versicherer bekannt. Damit versuchen die Häuser, die Geschädigten an von der Assekuranz benannte Vermieter zu lenken oder aber den Geschädigten Preise mit auf den Weg zu geben. Diese Preise, so der deutliche oder zumindest zwischen den Zeilen versteckte Inhalt der Schreiben, dürften nicht überschritten werden.

     

    Die Coburger Justiz und das LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 20.7.2011, Az. 8 S 8758/10; Abruf-Nr. 112942) billigen diesen Schreiben eine den Geschädigten verpflichtende Relevanz zu. Gegen das Nürnberger Urteil stand eine Revisionsentscheidung des BGH an. Der Versicherer hat aber gekniffen und trotz durch zwei Instanzen gewonnenen Prozesses lieber gezahlt, als den BGH entscheiden zu lassen.