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„Stunden später“ reicht nicht für Mietwagenvermittlung
| Wenn der Geschädigte das Mietfahrzeug sofort benötigt, ist ein Vermittlungsangebot des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers für einen „innerhalb mehrerer Stunden“ verfügbaren Mietwagen nicht ausreichend ( LG Köln, Beschluss vom 16.08.2018, Az. 6 S 75/18, Abruf-Nr. 205255 , eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V., Berlin). |
Weiterführende Hinweise
- Sonderausgabe „Dauerbaustelle Mietwagenkosten im Haftpflichtfall: Erfahren Sie, wo es sich zu wehren lohnt“ auf ue.iww.de → Abruf-Nr. 44549123
- Beitrag „‚In der Regel verfügbar‘ reicht nicht für Mietwagenvermittlung“, UE 12/2018, Seite 4 → Abruf-Nr. 45579750
Quelle: Ausgabe 12 / 2018 | Seite 3 | ID 45579752