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  • 18.12.2013 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Telefonische Mietpreisvorgabe des Versicherers

    | Der telefonische Hinweis eines Versicherers an den Geschädigten, dass der Mietwagen nicht mehr als 34 Euro kosten dürfe, löst keine Pflichten des Geschädigten aus. Denn es fehlt die Mitteilung, wo genau und zu welchen Konditionen ein Fahrzeug zu diesem Preis angemietet werden kann. Die Informationen müssen so präzise sein, das der Geschädigte letztlich wie bei einem Angebot nur noch „ja“ zu sagen braucht, entschied das AG Altenkirchen. |