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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Und wieder kursiert ein Mietwagenfragebogen

    | Immer wieder einmal fallen einzelne Versicherer mit kuriosen Fragebogen zur Mietwagenthematik auf. Manche Fragen in dem Formular sind sinnvoll, andere wiederum haben bestenfalls Originalitätswert. Am schönsten finden wir im nachfolgend abgedruckten Beispiel die Frage „Wurde Ihnen erklärt, dass sie ggf. als Partei in einem gerichtlichen Verfahren beteiligt sind?“. Unsere bevorzugte Antwort darauf wäre: „Warum das denn, werden sie denn nicht korrekt regulieren?“ |

    Der Fragebogen im Wortlaut

    • Fragebogen eines Versicherers

    Bitte teilen Sie uns zur weiteren Prüfung noch ergänzend mit:

     

    • 1. Wie kam es zu der Anmietung bei der Fa. XXX _________________________

     

    • 2. Wer hat den Mietwagen angemietet? _________________________________

    (Name und Anschrift)

     

    • 3. Wo wurde der Mietwagen angemietet?
    • ☐ Mietwagenunternehmen: ________________________________________
    • (Name und Anschrift)
    • ☐ Werkstatt/Autohaus: ____________________________________________

    (Name und Anschrift)

     

    • 4. Ist Ihnen der Name des Mitarbeiters bekannt, der bei der Anmietung Ihr Ansprechpartner war? _______________________________________________

    (Name und Anschrift)

     

    • 5. Wurden Sie über die Höhe der auf Sie zukommenden Mietwagenkosten informiert? ☐ ja ☐ nein

     

    • 6. Zu welchen Konditionen wurde ein Mietfahrzeug angeboten? ______________

     

    • 7. Wurden Sie von dem Mitarbeiter des Mietwagenunternehmers/Autohauses darüber informiert, dass er unterschiedliche Preise und Tarife für Mietwagen anbietet? ☐ ja ☐ nein
    • Falls ja, konnten Sie frei zwischen diesen Preisen und Tarifen wählen?

    ☐ ja ☐ nein, warum nicht? __________________________

     

    • 8. Hat man Sie darüber informiert, dass Sie evtl. die Kosten auch selbst tragen müssen?
      • im Falle einer Mithaftung? ☐ ja ☐ nein
      • weil die Versicherung die berechnete Mietpreishöhe nicht erstattet?
    • ☐ ja ☐ nein

     

    • 9. Welche anmietbaren Fahrzeuge wurden angeboten? _____________________
    • 10. Hatten Sie sich nach anderen Tarifen oder nach Preisen bei anderen Vermietern erkundigt? Bei wem, mit welchem Ergebnis? _______________________

     

    • 11. Wie viel Kilometer sind Sie mit dem Mietwagen gefahren? ________________

     

    • 12. Für welche Zwecke/Entfernungen benötigten Sie den Mietwagen? ___________
    • 13. Über wie viele Fahrzeuge verfügen Sie in Ihrer Familie? __________________

     

    • 14. Wer war Ihnen bei der Beauftragung zur Begutachtung und Anmietung behilflich? ______________________________________________________

     

    • 15. Erhielten Sie bereits selbst eine Aufforderung zur Begleichung des Rechnungsbetrags bzw. die Mietwagenrechnung? ☐ ja ☐ nein

     

    • 16. Haben Sie die Mietwagenrechnung bereits bezahlt? ☐ ja ☐ nein
    •  
    • 17. Wurde die Möglichkeit der Vorfinanzierung oder Kreditkartenabrechnung angesprochen? ☐ ja ☐ nein

     

    • 18. Besteht ein Schutzbrief, z. B. über den ADAC oder Ihrer Versicherung?

    ☐ ja ☐ nein

    • Gesellschaft, Vertragsnummer: _____________________________________

     

    • 20.Wurde Ihnen erklärt, dass Sie ggf. als Partei in einem gerichtlichen Verfahren beteiligt sind? ☐ ja ☐ nein

     

    Weitere Anmerkungen: ______________________________________________

     

    ____________________, ___________ ______________________

    Ort Datum Unterschrift

     

    Und so kann man antworten

    Einige Anwälte berichten UE, sie würden den Fragebogen schlichtweg ignorieren. Doch das wirft wieder die alte Frage nach der richtigen Taktik auf: Wenn die Beantwortung unnützer Fragen zu schnellerer Regulierung oder jedenfalls einem baldigen teilweisen Geldfluss führt, kann die Beantwortung eben doch in diesem Sinne sinnvoll sein.