26.11.2018 · Nachricht · Mietwagen
Unfall kurz vor Urlaub – kein Verweis auf zu kleinen Zweitwagen
| Ereignet sich der Unfall zwei Tage vor der geplanten Urlaubsreise, und ist der Zweitwagen, den sonst die Ehefrau benutzt, für die Urlaubsreise zu klein, darf der Geschädigte einen Mietwagen auf Kosten des Schädigers nehmen, entschied das AG Zwickau. |
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