16.05.2019 · Nachricht · Mietwagen
Verjährungsfrist für Mietwagenkosten darf voll ausgeschöpft werden
| Der Geschädigte oder der aus abgetretenem Recht klagende Autovermieter darf die Verjährungsfrist für die Erstattung der Mietwagenkosten voll ausschöpfen. Der gegnerische Versicherer kann nicht einwenden, der Anspruch sei verwirkt, entschied das AG Frankfurt a. M. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig