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  • 16.05.2019 · Nachricht · Mietwagen

    Verjährungsfrist für Mietwagenkosten darf voll ausgeschöpft werden

    | Der Geschädigte oder der aus abgetretenem Recht klagende Autovermieter darf die Verjährungsfrist für die Erstattung der Mietwagenkosten voll ausschöpfen. Der gegnerische Versicherer kann nicht einwenden, der Anspruch sei verwirkt, entschied das AG Frankfurt a. M. |