· Fachbeitrag · Mietwagen
Vorgerichtliche Teilzahlung schließt völliges Bestreiten aus
| Wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer vorgerichtlich eine Zahlung auf den Erstattungsanspruch hinsichtlich der Mietwagenkosten zahlt und nur das hinreichend bekannte „zu teuer“ einwendet, kann er im Prozess nicht mehr bestreiten, dass das beschädigte Fahrzeug überhaupt dem mit dem vorgerichtlichen Anspruchsteller identischen Kläger gehört und dass das beschädigte Auto im Anmietzeitraum repariert wurde (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 29.8.2013, Az. 4 C 3082/12 ; Abruf-Nr. 133025 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 4 | ID 42324497