· Fachbeitrag · Mietwagenkosten/Regress
Versicherer will wegen Mietwagendauer Regress nehmen ‒ Hat er damit Erfolg?
| Die Reparatur dauert länger als prognostiziert. Der Anwalt des Geschädigten setzt für die gesamte Dauer die Mietwagenkosten (oder die Nutzungsausfallentschädigung) durch. Sein Argument: Auf die Reparaturdauer habe der Geschädigte keinen Einfluss. Das sei eben das sog. Werkstattrisiko. Der Versicherer lenkt ein, fordert aber nun das „Zuviel“ von der Werkstatt zurück. Das führt zu folgender Leserfrage: |
Frage: Wir haben das durch uns reparierte Fahrzeug des Kunden zum Lackierer gegeben, mit dem wir sonst nur gute Erfahrungen machen. Diesmal aber ging etwas schief. So mussten wir reklamieren, der Lackierer hat nachgearbeitet, und so hat sich die eigentlich im Zeitplan liegende Reparatur um insgesamt fünf Tage verzögert. Nun schreibt uns der gegnerische Haftpflichtversicherer:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
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