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  • · Fachbeitrag · Rechtsdienstleistung

    Auch das OLG Köln sieht die Abtretung als wirksam an

    | Auch das OLG Köln sieht mit drei Urteilen vom selben Tag die Einziehung der abgetretenen Schadenersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten durch den Vermieter als zulässige Nebenleistung nach § 5 Abs. 1 RDG an. Die Abtretungen sind also wirksam. | 

     

    Mit seinen drei Urteilen vom 19. Oktober 2011 (Az: 16 U 98/10, Az: 16 U 128/10 sowie Az: 16 U 55/10; Abruf-Nr. 113536; eingesandt von Rechtsanwalt Ulrich Wenning, Bonn) schließt sich das OLG Köln der Auffassung des OLG Stuttgart an (siehe UE 9/2011, Seite 12).

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 2 | ID 29948630