15.02.2024 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Reparaturkosten
599: Der Reparaturvertrag ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Versicherers (H)
Der Reparaturvertrag zwischen dem Geschädigten und der Werkstatt ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Der Textbaustein stellt dies klar.
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