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  • 24.03.2025 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Reparaturkosten

    629: 130-Prozent-Reparatur: Wenn beim Klassiker Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind (H)

    Für die Reparatur eines Klassikers sind im Schadengutachten Originalteile vorgesehen, die nicht mehr lieferbar sind. Also muss vom Gutachten abweichend repariert werden. Das ist aber unschädlich für den Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten innerhalb des 130-Prozent-Rahmens. Wie Sie das verargumentieren können, erfahren Sie in diesem Textbaustein.