27.03.2018 · Download · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
085: Mietwagenkosten und 130-Prozent-Grenze (H)
Der- am besten von einem Rechtsanwalt einzusetzende - Textbaustein liefert die Argumente, dass die Mietwagenkosten nur im Aushahmefall in die Berechnung der 130-Prozent-Grenze einzubeziehen sind. Damit reagieren Sie, wenn der Versicherer sich unreflektiert auf das Urteil des OLG Hamm vom 23.01.2018 bezieht und die Mietwagenkosten wegen Überschreitung der 130-Prozent-Grenze nicht erstatten will.
Quelle: 42638689