17.11.2021 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
RA046: Keine Zurechnung des Restwertsonderwissens des Autohauses an Kläger
Rechtsanwälte begründen mit dem Baustein, warum der Versicherer der irrigen Auffassung ist, der Geschädigte müsse sich das Sonderwissen des Autohauses im Hinblick auf den Restwert-Sondermarkt zurechnen lassen.
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