· Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze
130 Prozent mit Gebrauchtteilen - es geht nicht zum BGH
| In der August-Ausgabe haben wir über das Urteil des LG Stuttgart berichtet, mit dem die Verwendung gebrauchter Ersatzteile im Rahmen der 130-Prozent-Reparatur akzeptiert wurde. Das Gericht hatte ausdrücklich die Revision zum BGH zugelassen, um eine endgültige Klärung herbeizuführen. Davon hat der Versicherer keinen Gebrauch gemacht, woraus man durchaus Schlüsse ziehen kann, wie er selbst seine Aussichten vor dem BGH eingeschätzt hat. |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „130 Prozent mit Gebrauchtteilen“, UE 8/2012, Seite 14, im Archiv in ue.iww.de
- LG Stuttgart, Urteil vom 18.7.2012, Az. 5 S 230/11; Abruf-Nr. 122256
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 2 | ID 35295600