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  • 19.11.2014 · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze

    130-Prozent-Reparatur durch Abweichung vom Gutachten

    | Liegen die im Gutachten prognostizierten Reparaturkosten über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts (WBW), die tatsächlichen Reparaturkosten jedoch darunter, weil zwar vom Gutachten abweichend, aber mit ebenfalls fachgerechtem Ergebnis repariert wurde, geht das nach Ansicht des LG Düsseldorf in Ordnung. |