· Fachbeitrag · Ausfallschaden
13.300 Euro Nutzungsausfall: Neue und bekannte Versicherer-Argumente überzeugen nicht
| Häufig wartet der Geschädigte mit einer Unfallschadenreparatur ab, die ihn finanziell überfordert, bis der gegnerische Haftpflichtversicherer die Eintrittspflicht zusagt. Dann schuldet der Versicherer die Nutzungsausfallentschädigung für den gesamten Ausfallzeitraum. Das ergibt sich aus einem Urteil des LG Hamburg, das zu einem Rundumschlag gegen Einwendungen der Versicherer ausholt. |
Der Fall löste offenbar Abwehrreflexe aus
Die Entscheidung zeigt mehr als deutlich: Manchmal ist das Motiv eines Versicherers nicht rational (LG Hamburg, Urteil vom 10.02.2020, Az. 306 O 269/19, Abruf-Nr. 220493, eingesandt von Rechtsanwalt Ulfert Jährig).
Wichtig | Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir werden beobachten und berichten, ob der Versicherer nun einlenkt.
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