02.07.2015 · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze
Prognoserisiko bei 130-Prozent-Fällen trägt der Schädiger
| Das Prognoserisiko muss auch dann der Schädiger tragen, wenn es um einen 130-Prozent-Fall geht und die 130-Prozent-Grenze bei der Reparatur überschritten wird. Der Versicherer muss also die vollen Reparaturkosten erstatten. Wenn sich der Reparaturzeitraum durch die schrittweise während der Reparatur erkennbar werdenden weiteren Reparaturmaßnahmen entsprechend verlängert, ist das auch vom Prognoserisiko gedeckt, urteilt das LG Ulm. |
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