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  • 19.07.2018 · Nachricht · Abschleppkosten

    Abschleppen zur 70 km entfernten Heimatwerkstatt

    | Jedenfalls wenn sich der Unfallort in vertretbarer Entfernung zur Heimatwerkstatt des Geschädigten befindet (unter 100 km), ist ein Abschleppen in die Werkstatt des Vertrauens nicht zu beanstanden, entschied das AG Deggendorf. Da die Entfernung mit ca. 70 km nicht groß war, musste sich das Gericht nicht dazu äußern, wie es bei größeren Entfernungen wäre. |