· Fachbeitrag · Abschleppkosten
Abschleppkosten ‒ ein aktualisierter Überblick
| Anfragen von UE-Lesern zu den Abschleppkosten haben der Redaktion gezeigt: Es gibt in UE viele einzelne Beiträge zu den Abschleppkosten ‒ was fehlt, ist ein aktueller Gesamtüberblick. Der folgende Beitrag fasst daher die Facetten des komplexen Themas für Sie aktuell zusammen. |
Der werkvertragliche Preisaspekt
Abschleppaufträge zeichnen sich dadurch aus, dass regelmäßig im Vorfeld der Erledigung kein Preis vereinbart wird. Dennoch ist dem Kunden klar, dass das nicht umsonst ist. Solche Situationen sieht das Gesetz vor. § 632 Abs. 1 BGB regelt, dass der Auftraggeber eines Werkvertrags dem Auftragnehmer eine Bezahlung schuldet, wenn die Leistung nur gegen Entgelt erwartet werden kann. Das gilt dann als „stillschweigend vereinbart“.
Wichtig | Kommt vor Auftragserteilung keine Preisvereinbarung zustande, darf der Abschleppunternehmer „das Übliche“ berechnen (§ 632 Abs. 2 BGB).
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