· Nachricht · Abschleppkosten
Abschleppen zur Heimatwerkstatt
| Weil der Transport des reparierten Fahrzeugs nach einer Reparatur am heimatfernen Unfallort nicht bedeutend billiger wäre, darf der Geschädigte das Fahrzeug beim Haftpflichtschaden auch zur Reparatur in die Heimatwerkstatt transportieren lassen, entschied das AG Wiesloch und liegt damit im Trend der Rechtsprechung. |
Andere Gerichte begründen das zusätzlich mit dem Argument, dass der Geschädigte ja bei wohnsitzferner Werkstatt auch für eventuelle Nachbesserungen wieder dorthin fahren müsste, was schlicht unzumutbar ist.
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