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  • · Nachricht · Abschleppkosten

    Abschleppen zur Heimatwerkstatt

    | Weil der Transport des reparierten Fahrzeugs nach einer Reparatur am heimatfernen Unfallort nicht bedeutend billiger wäre, darf der Geschädigte das Fahrzeug beim Haftpflichtschaden auch zur Reparatur in die Heimatwerkstatt transportieren lassen, entschied das AG Wiesloch und liegt damit im Trend der Rechtsprechung. |

     

    Andere Gerichte begründen das zusätzlich mit dem Argument, dass der Geschädigte ja bei wohnsitzferner Werkstatt auch für eventuelle Nachbesserungen wieder dorthin fahren müsste, was schlicht unzumutbar ist.

     

    PRAXISTIPPS |

    • Für den Transport zur Heimatwerkstatt, der ja nicht selten von der Heimatwerkstatt durchgeführt wird, sollten Sie die Kosten mit Augenmaß berechnen. Im vorliegenden Fall ist das durchaus geschehen, denn das Abschleppen vom Unfallort zum Abstellplatz beim Abschleppunternehmer war teurer als der Transport von Kronau (Nähe Bruchsal) zur Heimatwerkstatt im Raum Stuttgart. Das hindert „Abwehrreflexe“ der Richter und macht die ganz sachliche Betrachtung einfacher (AG Wiesloch, Urteil vom 28.08.2020, Az. 1 C 183/19, Abruf-Nr. 217736, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen).
    • Das gilt nicht für Kaskoschäden. Denn da ist nahezu ausnahmslos vertraglich geregelt, dass nur der Transport bis zur dem Unfallort nächstgelegenen geeigneten Werkstatt erstattet wird. Als solche wird in der Regel die nächste Werkstatt der Fahrzeugmarke betrachtet.