· Fachbeitrag · Abschleppkosten
Abschlepper via GDV bestellt ‒ Versicherer beanstandet den Preis dennoch
| Abschleppkosten sind grundsätzlich in vollem Umfang zu erstatten, es sei denn, dass eine Überhöhung für den Laien erkennbar war und ihn ein Auswahlverschulden trifft. Soweit so gut, sollte man meinen. Doch die Tatsache dass sich das AG Nürnberg mit der Sache beschäftigen musste, ist schon ein besonderes Schmankerl: Denn der Geschädigte hatte das Abschleppunternehmen laut Urteil über die Abschleppzentrale Bayern beauftragt. Öffnet man deren Homepage, zeigt sich sogleich, dass die Abschleppzentrale ein Service der GDV Dienstleistungs-GmbH ist. |
Die Abschleppzentrale Bayern, eine Einrichtung des GDV
Auf der Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) findet man unter dem Stichwort „GDV Dienstleistungs-GmbH“ folgende Beschreibung:
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GDV-Dienstleistungs-GmbH
1996 gründeten die deutschen Autoversicherer und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL) mit dem Auftrag, wichtige Dienstleistungen der Versicherungswirtschaft zu bündeln. Es entstand das Service Center der Autoversicherer, das den Zentralruf der Autoversicherer und den Notruf der Autoversicherer betreut.
Mehr als 1,3 Mio. Anfragen pro Jahr werden beim Zentralruf der Autoversicherer zu Unfällen im In- und Ausland fachkundig bearbeitet.
Die Notrufzentrale sorgt nahezu 122.000 Mal im Jahr dafür, dass deutschlandweit Hilfeleistungen bei Panne oder Unfall schnell erbracht und die Unfallstelle verlässlich geräumt wird. Von den Ländern Bayern und Schleswig-Holstein sowie den Polizeipräsidien Ulm und Heilbronn ist die GDV DL beauftragt, die Unfallräumungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Einsatzkräften zu koordinieren.“ |
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