· Fachbeitrag · Abschleppkosten
Abschleppkosten über Werkstattrechnung abgerechnet ‒ Versicherer möchte Rechnung sehen
| Die Erstattung von Abschleppkosten ist ohnehin ein Brennpunkt des Schadenrechts. Wie weit, wie teuer? Wenn der Versicherer dann auch noch den Eindruck hat, eine Werkstatt wolle als „Durchlauferhitzer“ mitverdienen, wird es noch kniffliger. Dazu erreichte UE folgende Leserfrage. |
Frage: Wir haben für einen Unfallgeschädigten die Abschlepprechnung übernommen und in unsere Rechnung übertragen. Nun will der Haftpflichtversicherer die Rechnung des Abschleppunternehmers sehen. Anderenfalls werde er keine Zahlung leisten. Hat er einen Anspruch auf Einsicht in die Rechnung?
Antwort: Es kommt darauf an, denn es gibt auf den ersten Blick 2 denkbare Konstellationen. Und die unterscheiden sich in der Rechtsfolge.
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