19.07.2023 · Nachricht · Abschleppkosten
„Abschleppwagen zu groß und zu teuer“-Einwand zieht nicht
| Den immer wiederkehrenden Einwand, der Schädiger müsse die Abschleppkosten nicht in vollem Umfang erstatten, weil ein zu großes und damit zu teures Abschleppfahrzeug eingesetzt wurde, weisen das AG Freiburg und das AG Pforzheim schadenrechtlich zurück. |
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