22.03.2023 · Nachricht · Abschleppkosten
AG Leonberg zum Einwand des zu großen Abschleppwagens
| Das Fahrzeug musste geborgen werden. Nicht der Geschädigte, sondern die Polizei bestellte den Abschleppwagen. Es war dem Geschädigten in dieser Situation nicht zuzumuten, nach Preisen zu fragen, ein anderes Unternehmen zu günstigeren Preisen zu befragen oder gar vor Ort einzuwenden, dass das Fahrzeug „zu groß“ sei. Im Hinblick darauf sind die Grundsätze des sog. Werkstattrisikos zumindest nach dem Grundgedanken, den Schädiger nicht zu privilegieren, auf die hiesige Situation zu übertragen. |
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